Als Wahlarzt habe ich keinen direkten Vertrag mit Ihrer Krankenkasse, somit ist eine Direktverrechnung leider nicht möglich.
Die Bezahlung des Honorars erfolgt mittels Bankomat- oder Barzahlung.
Ein Teil des Honorars wird Ihnen von der gesetzlichen Krankenkasse rückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass pro Quartal nicht gleichzeitig ein Wahlarzt und ein Kassenarzt des selben Fachgebiets aufgesucht werden kann, wenn Sie eine Kostenrückerstattung in Anspruch nehmen wollen!